Forder deine Mieterhöhung und Mietzins jetzt zurück!

Wohnen Sie in einer Altbauwohnung, die vor dem 30. Juni 1953 errichtet wurde? Wir helfen Ihnen unrechtmäßige Mieterhöhungen zurückzuholen.
Mietzins Erhöhung zurückfordern

Wieso bekommst Du zu viel bezahltes Geld zurück?

In Österreich regelt das Richtwertgesetz von 1994 die Mietpreise für Altbauwohnungen und stellt sicher, dass diese fair und bezahlbar bleiben. Die Mietobergrenzen basieren auf Richtwerten, die von den Bundesländern festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden. Wohnungen, die vor dem 30. Juni 1953 erbaut wurden, unterliegen diesen Bestimmungen, um Mieter vor überhöhten Kosten zu schützen. Erhöhungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa nach umfassenden Sanierungen oder bei besonderer Ausstattung. Vermieter müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und Mieter haben das Recht, ihre Mietkosten überprüfen zu lassen. 

Jetzt Rückforderung

Bei dir greift das Richtwertgesetz und trotzdem hast du eine Mieterhöhung erhalten? Wir helfen dir deine Mietkosten zu senken und fordern zu viel bezahltes Geld für dich zurück!

Deine Vorteile mit uns an deiner Seite:

Kein Kostenrisiko:

Wir erhalten lediglich im Erfolgsfall eine Provision vom erstrittenen Betrag. Bei einer Niederlage übernehmen wir sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten für dich.

Spezialisierte Rechtsanwälte:

Unsere Rechtsanwälte sind Experten für Massenverfahren und haben bereits zahlreiche Prozesse erfolgreich für unsere Mandanten abgeschlossen.

Geringer Aufwand:

Damit dein Anliegen schnell bearbeitet wird, haben wir unsere Abläufe optimiert und automatisiert. So kannst du den Prozess mit nur wenigen Klicks starten.

FAQ

Häufige Fragen

Unsere Provision wird erst dann fällig, wenn deine Miete tatsächlich gesenkt wird. Sie wird als zuvor vereinbarter Anteil der Rückzahlung berechnet, die du für bereits zu viel gezahlte Miete erhältst. So stellen wir sicher, dass wir uns voll für dein Anliegen einsetzen – im schlechtesten Fall ändert sich nichts für dich, im besten Fall zahlst du weniger Miete und bekommst Geld zurück.
Nein! Eine Mietzinssenkung bildet keinesfalls einen Kündigungsgrund. Vielmehr hast du das rechtliche Anrecht, deine Miete auf den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag anzupassen.
Mach dir keine Sorgen, dein Vermieter kann deinen Mietvertrag nicht kündigen oder auflösen. Wenn du einen befristeten Mietvertrag hast, kann der Vermieter nach Ablauf der Frist höchstens einen neuen Mieter finden.
Wegen der langen Wartezeiten dauert ein Verfahren in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten. Wie lange es genau dauert, hängt vor allem davon ab, wie kooperativ dein Vermieter ist. Die Anwälte setzen sich selbstverständlich dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für dich zu erzielen – und das Warten kann sich daher lohnen.
Nein, solange Du im Altbau wohnst, versuchen wir österreichweit zu helfen.
Altbauwohnungen sind solche, die vor dem 8. Mai 1945 gebaut wurden. Laut Mietrechtsgesetz dürfen diese Wohnungen nicht beliebig vermietet werden, sondern unterliegen einer festgelegten Mietobergrenze. Der Richtwert für die Miete wird gesetzlich bestimmt und kann jährlich angepasst werden. Mieter haben das Recht auf Entschädigung für überzahlte Mieten, wenn sie in den ersten 10 Jahren der Mietdauer zu viel gezahlt haben.

Noch unsicher?

Sollten noch Fragen bestehen, kannst Du uns jederzeit kontaktieren.

Wir holen dein Geld zurück!

Unterschreibe doch einfach gleich den Vertrag und hole dein Geld schnellstmöglich zurück.