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Prozessfinanzierungsvertrag
Rückforderung der Online-Casino-Verluste
- Prozessfinanzierungsvertrag
Hiermit beantrage ich (in Folge „Kunde“) eine Prozessfinanzierung von der MTT GLOBAL SERVICES – FZCO Office 101 – Building A2 DDP, Dubai Silicon Oasis Dubai – UAE (nachfolgend „PROZESSFINANZIERER“ genannt) für die Rückforderung von Ansprüchen der Handy-Servicepauschale. Der PROZESSFINANZIERER finanziert zur Durchsetzung der Ansprüche des Kunden eine spezialisierte Rechtsvertretung. Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert der PROZESSFINANZIERER dem Kunden gem. § 880a ABGB für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten vollständig zu tragen.
- Erlösbeteiligung
Als Entgelt für die übernommenen Kosten und Risiken auf Basis dieser Finanzierungsvereinbarung erhält der PROZESSFINANZIERER eine Beteiligungsquote in Höhe von 35,5% von jedem Euro am gerichtlich bzw. außergerichtlich erzielten Vermögensvorteil des Kunden. Sofern der Kunde über eine aufrechte Rechtschutzversicherung verfügt, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Selbstbehaltskosten, sowie den den Versicherungsschutz übersteigenden Kostenanteil. Die Beteiligungsquote reduziert sich in diesem Fall um die Hälfte auf 19,5%. Als Vermögensvorteil gilt jeder erzielte Erlös aus und im Zusammenhang mit der Rückforderung des Kunden, insb. der Rückforderung der Handy-Servicepauschale. Umfasst sind jegliche Anspruchsgrundlagen. Sofern die Kosten der Rechtsdurchsetzung der Ansprüche nicht von der Gegenseite getragen werden, sind vom Vermögensvorteil zuerst die für die Geltendmachung der Ansprüche aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung abzuziehen. Dies umfasst insbesondere den Kostenersatz gegnerischerer Rechtsanwälte, das Honorar der beauftragten Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren, Zustell- bzw. Übersetzungskosten; Exekutionskosten sowie sonstige Barauslagen. Der Restbetrag stellt dann den errechneten Vermögensvorteil dar.
- Pflichten des Kundens
Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich bei der Durchsetzung seines Anspruches mitzuwirken. Dazu zählen insb. das Beibringen notwendiger Unterlagen sowie eine etwaige Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung. Weiters garantiert der Kunde, dass sämtliche gemachten Angaben, insbesondere Urkunden, die, vollständig, richtig und echt sind. Sofern der Kunde falsche Daten an den Prozessfinanzierer übermittelt, ist der Prozessfinanzierer von seiner Finanzierungszusage befreit und ist PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen.
- Pflichten der PROZESSFINANZIERER
Der Kunden führt den Prozess auf Risiko des PROZESSFINANZIERERS jedoch in eigenem Namen. Der Kunden kann seine Rechtsvertretung frei wählen. Auf Wunsch des Kunden organisiert der PROZESSFINANZIERER eine spezialisierte Rechtsvertretung. Sofern der Kunden nicht binnen 14 Tage nach Abschluss dieser Vereinbarung dem PROZESSFINANZIERER eine Rechtsvertretung bekanntgibt, wird die PROZESSFINANZIERER hiermit beauftragt und bevollmächtigt in seinen Namen eine Rechtsvertretung zur Durchsetzung der Ansprüche zu bevollmächtigen und diesem alle dazu nützlichen Auskünfte zu erteilen. Der PROZESSFINANZIERER kann namens des Kunden einer Rechtsvertretung auch ein Vergleichspouvoir von bis dreißig Prozent der Forderungssumme einräumen. Es kommt dadurch ein direktes Vollmachts- und Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwaltsgesellschaft zustande. Sämtliche Kosten trägt der PROZESSFINANZIERER.
- Kündigung
Nach einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch den PROZESSFINANZIERER und nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Kunden ausgeschlossen.
Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der PROZESSFINANZIERER ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung, seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser Vertragsbedingungen verletzt hat und/oder eine Garantie des Kunden gemäß dieser Vertragsbedingungen unrichtig ist (dazu zählen u,a. unrichtige Angaben seitens des Kunden). In diesem Falle ist der PROZESSFINANZIERER von sämtlichen vertraglichen Pflichten, insbesondere der Übernahme der Prozesskosten befreit. Weiters ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, diesen Vertrag gegenüber dem Kunden aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn aufgrund von Umständen, die nach Abschluss dieses Vertrages bekannt wurden oder eintreten, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche beeinträchtigt oder verschlechtert werden, insbesondere aufgrund neuer Tatsachen, neuer oder geänderter Rechtsprechung, Gesetzesänderung, wegfallender Beweismöglichkeiten, neuer Beweismittel und/oder Verschlechterung der Vermögenslage des Anspruchsgegners, sodass eine weitere Verfolgung der Durchsetzung daher weniger aussichtsreich oder unwirtschaftlich wäre. In diesem Falle trägt der PROZESSFINANZIERER sämtlich bisher angefallenen Kosten.
- Auszahlung
Der Kunde wird seinen bevollmächtigten Rechtsvertreter anweisen, den erlangten Prozesserlös zwischen ihm und dem PROZESSFINANZIERER gemäß dieser Prozessfinanzierungsvereinbarung aufzuteilen oder den Gesamtbetrag zur Aufteilung an den Prozessfinanzierer weiterzuleiten.
- Schlussbestimmungen
Der PROZESSFINANZIERER weist explizit darauf hin, dass dieser Finanzierungsantrag auf Wunsch des Kunden gestellt wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Er beauftragt aber nach reiflicher Überlegung den PROZESSFINANZIERER, unter anderem wegen der Einfachheit der Übernahme der Organisation durch den Prozessfinanzierer. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und einer übrigen Bestimmung davon unberührt. Ich bestätige hiermit, dass ich die Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer bzw. diesen Antrag auf Verfahrensfinanzierung – insbesondere die Punkte Erlösbeteiligung, Kündigung, die Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts aufmerksam gelesen und verstanden habe. Eine Kopie dieser Vereinbarung samt Anhängen – A. Muster-Widerrufsbelehrung und B. Muster-Widerrufsformular sowie dem Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten.